Juden in Deutschland – (k)eine nationale Minderheit?
Seit 1997 gibt es in der »Sammlung der Europäischen Verträge« den Vertrag mit Nummer 157: Das »Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten«. In Deutschland betrifft das die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und die Sorben. Dieses Rahmenabkommen soll sicherstellen, dass »nationale Minderheiten« nicht gegen ihren Willen assimiliert werden. So dürfen in Gebieten mit sorbischer Bevölkerung entsprechende sorbische Schilder aufgestellt werden, die Muttersprache in der Schule erlernt werden oder Namen verwendet werden, die sonst durch Ämter des jeweiligen Landes eigentlich nicht anerkannt werden würden (siehe den Text des Rahmenübereinkommens)....