Gemeindemitglied muss man werden wollen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.09. ein interessantes Urteil gesprochen: Man kann nicht Mitglied einer jüdischen Gemeinde sein, ohne dass man dies nicht selber möchte. Offenbar auch dann nicht, wenn in der Steuerkarte irgendein Kürzel für »jüdische Konfession« eingetragen hat. Internetbenutzer würden sagen, die Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde funktioniert nun über ein Opt-in Verfahren: Man muss die Mitgliedschaft explizit bestätigen. Bisher gibt es bei einigen Gemeinden ein Opt-out Verfahren über die Steuerkarte....