Oj-GH
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Herkunftsangabe »aus israelischen Siedlungen« weiterhin angebracht werden muss. Dagegen hatte ein israelischer Unternehmer geklagt und ihm wurde nicht Recht gegeben. Aus dieser Formulierung kann man erkennen, dass das bereits Praxis ist. Seit 2015 wird das nämlich langsam eingeführt und ist bereits auf Weinen zu finden. Keine gute Praxis. Aber es ist auch kein Grund für Hysterie und Populismus (»gelber Stern!«). Der Skandal ist nämlich nicht, dass die Waren gekennzeichnet werden....