Im Mai 2026 kündigten die Jüdische Gemeinde zu Berlin und die Union progressiver Juden in Deutschland die Einrichtung eines weiteren Bejt Din an.

Grundsätzlich können jüdische Gemeinden so viele Rabbinatsgerichte aufstellen, wie sie das möchten. In Deutschland ist die Situation aber doch recht speziell. Hier hat die Orthodoxe Rabbinerkonferenz ein Gericht, die Allgemeine Rabbinerkonferenz und Chabad hat ebenfalls entsprechende Strukturen geschaffen. Das hat irgendwie funktioniert. Gibt es so viel zu richten? Das würde für ein lebendiges jüdisches Leben sprechen. De facto dürften die meisten Fälle allerdings Übertritte, gefolgt von Statusfeststellungen sein (wer andere Zahlen hat, her damit). Jedenfalls in Deutschland. In den USA dürften Scheidungen weiter vorne liegen. Je observanter die entsprechende Zielgruppe wird, desto mehr wird sich der Fokus verschieben. In einigen Gemeinden kümmert sich ein Bejt Din vorwiegend um Fälle aus dem Bereich »Din Torah« und dient als Schiedsgericht bei geschäftlichen Streitigkeiten. Dann Gittin und erst dann um den jüdischen Status.

Interessant am neuen Bejt Din ist, dass es sich den Zusatz »zentrales« gibt. Die Pressemeldung wurde von einigen christlichen Websites auch aufgegriffen. So liest sich das dann auf evangelisch.de:

Das einzige religiöse Gericht für das liberale Judentum in Deutschland soll sich demnach mit Übertritten zum Judentum, religiösen Scheidungen und Personenstandsfeststellungen beschäftigen. Von hier evangelisch.de

Das Adjektiv »einzig« hat bei der Allgemeinen Rabbinerkonferenz zu, formulieren wir es vorsichtig, »Irritationen« geführt. Dementsprechend heißt es in einer Pressemitteilung der Allgemeinen Rabbinerkonferenz dann auch:

Wir stellen klar, dass sich die ARK seit ihrer Gründung 2005 als Vertretung des liberalen Rabbinates versteht und ein Allgemeines Bet Din betreibt, das für Statusfragen, Konversionen und andere Anliegen liberaler Jüdinnen und Juden in Deutschland zuständig ist. Behauptungen, es wäre in der Vergangenheit nicht genug auf die Bedürfnisse der liberalen Juden Rücksicht genommen worden, weisen wir als gegenstandslos zurück. Von hier: Pressemitteilung der Allgemeinen Rabbinerkonferenz

Werfen wir einen Blick auf das Manöver: Es ruft einfach nur: Wo wir sind, ist das liberale Judentum! Könnte es darum gehen, ein Feld für sich zu beanspruchen?

Aber werfen wir einen Blick auf einen anderen Aspekt, der die These, es gehe vorrangig um Statusfragen, untermauert. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin veröffentlichte auf ihren Seiten im Juli noch folgende zusätzliche Meldung:

Die European Union for Progressive Judaism (EUPJ) hat das von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und der Union progressiver Juden in Deutschland gegründete Zentrale Liberale Bet Din Deutschland mit Wirkung zum 1. Juni 2026 als anerkanntes Rabbinatsgericht aufgenommen.

Dann:

Nach einer Übergangsphase gilt ab dem 1. September 2026: Nur noch Giurim des Zentralen Liberalen Bet Din Deutschland werden in Israel zum Zweck der Aliya anerkannt. Das bisherige Bet Din der Allgemeinen Rabbinerkonferenz verliert diese Zuständigkeit. Damit ist das Zentrale Liberale Bet Din das einzige liberale Rabbinatsgericht in Deutschland, dessen Giurim für die Aliya nach Israel anerkannt werden. Von hier: jg-berlin.org

Dazu schrieb die ARK bereits vorher:

Zum Schluss sei gesagt, dass die Anerkennung der Konversionen beim Bet Din in Bezug auf die Alija nach Israel noch nie von einem Votum der UpJ abhängig gewesen war, wie diese jetzt behauptet. Vielmehr sind die Konversionsdokumente der ARK in Verbindung mit der Erklärung des/der jeweils betreuenden Rabbiners/Rabbinerin akzeptierte Grundlagen für die Alija. Als ARK-Vorstand verwahren wir uns schärfstens gegen Gerüchte, die Giur-Dokumente der ARK könnten in Israel nicht anerkannt sein. Von hier: Pressemitteilung der Allgemeinen Rabbinerkonferenz

Das Szenario, das hier entworfen wird, sieht also so aus: Wenn Du nicht zu uns kommst, kannst Du nicht nach Israel einwandern.

Leider fehlt die Information darüber, welche Autorität darüber entschieden hat. Und eine andere Frage dürfte vielleicht naheliegender sein: Welche deutsche Gemeinde akzeptiert die Übertritte des »Zentralen Bet Din«? Na klar, vielleicht soll es ein »Export Bejt Din« werden, aber wenn die Kandidaten in Deutschland Mitglieder einer ordentlichen Gemeinde werden wollen, werden sie schauen müssen, ob sie sich an die Rabbiner halten, die mit den Zentralratsgemeinden arbeiten und vielleicht die Chance einer Aufnahme erhöhen oder ob sie in einem kleinerem Biotop landen wollen. Falls nicht, dann können sie immer noch nach Israel auswandern.

Ein Coup der Gemeinde Berlin könnte sein, dass man das zentrale Bejt Din durchlaufen muss, um dort Mitglied werden zu können. 2025 hat die Gemeinde Berlin übrigens keine Mitglieder durch Auswanderung (nach Israel) verloren. Dafür 93 durch Austritte.