Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Herkunftsangabe »aus israelischen Siedlungen« weiterhin angebracht werden muss. Dagegen hatte ein israelischer Unternehmer geklagt und ihm wurde nicht Recht gegeben. Aus dieser Formulierung kann man erkennen, dass das bereits Praxis ist. Seit 2015 wird das nämlich langsam eingeführt und ist bereits auf Weinen zu finden. Keine gute Praxis. Aber es ist auch kein Grund für Hysterie und Populismus (»gelber Stern!«). Der Skandal ist nämlich nicht, dass die Waren gekennzeichnet werden.

Was ist nun also der Skandal?

Gut, gut. Bevor ungeduldige Leserinnen und Leser hyperventilieren: Der Skandal ist, dass es eine Reihe weiterer Länder gibt, die Waren in Gebieten herstellen, deren Status als »umstritten« gilt. Hier seien als Beispiele die »Autonome Republik Krim« oder Südmarokko genannt. Deren Waren werden derzeit nicht gekennzeichnet. Warum nicht? Vermutlich, weil es dafür keine politische Lobby gibt. Aber für die Kennzeichnung israelischer Produkte gibt es eine und das macht den Skandal ersichtlich: Doppelte Standards. Wird Israel selektiv für ein Verhalten kritisiert, das bei anderen Staaten ignoriert wird, dann ist das ein Doppelstandard und der ist ein recht guter Indikator dafür, dass ein Kritikpunkt antisemitisch sein könnte.

Also ist das Urteil antisemitisch?

Natürlich nicht. Das Urteil bestätigt eine Praxis, die sich eigentlich auf viele Länder beziehen sollte. »Andere dürfen das auch« ist hier nicht maßgeblich. Die Motivation derjenigen, die das für (oder besser »gegen«) Israel durchgesetzt haben, ist fraglich. Deshalb ist es überhaupt nicht hilfreich, den Europäischen Gerichtshof zu kritisieren. Das Urteil ist auch kein Boykottaufruf. Den basteln erst diejenigen Gruppen, die diese Entscheidung politisch missbrauchen und direkt gegen Israel einsetzen.

Und jetzt?

Jetzt gilt es sich direkt dagegen zu wenden, dass die Kennzeichnung für Boykottaufrufe genutzt werden kann. Der »Diskriminierung« von Waren, die etwa nach Druck von antiisraelischen Organisationen, entsprechende Waren auslisten, muss entschieden, entgegengetreten werden. Das dürfte juristisch möglich sein. Die Kennzeichnung der Waren könnte man natürlich generell hinterfragen, wenn sie letztendlich nicht durchgesetzt wird. Aber das ist ein anderer politischer und juristischer Prozess.

Auf der anderen Seite: Wer die entsprechenden Firmen unterstützen will, die so oft auch Arbeitgeber für palästinensische Menschen sind und ihnen eine Perspektive geben, weiß, zu welchen Waren er greifen muss. Also: Die »Golan Heights Winery« stellt ein paar gute Tropfen her: LeChajm.