Trauerhalle des Jüdischen Friedhofs Essen von Es-Punkt-Ge-Punkt (Eigenes Werk) [CC0], via Wikimedia Commons
»Soweit ist es nun schon gekommen, dass deutsche Gerichte bestimmen, wer auf einem jüdischen Friedhof beerdigt wird und wer nicht« möchte man laut ausrufen und tatsächlich ist es so. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden (siehe hier), dass eine Nichtjüdin auf dem Friedhof der Jüdischen Gemeinde Essen beigesetzt werden dürfte. Damit bestätigte das Gericht eine Vereinbarung, die der Ehemann der Frau 1971 schon mit der Jüdischen Kultusgemeinde Essen getroffen hat. Gegen Zahlung einer Gebühr wurde ein Doppelgrab auf Friedhof der Gemeinde »reservieren« lassen – es wurde sogar der Vermerk aufgenommen »trotzdem Ihre Gattin Nichtjüdin ist«. Der Mann verstarb 1996 und wurde dort beigesetzt. Als dann 2011 die Frau verstarb, lehnte die Gemeinde eine Beisetzung ab. Es habe 1998 eine Satzungsänderung gegeben. Der Friedhof sei seitdem ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Die hinterbliebenen Kinder waren deshalb gezwungen, ihre Stiefmutter auf einem anderen Friedhof beisetzen zu lassen. Diese Kinder, aus erster Ehe und daher übrigens Juden, klagten anschließend gegen die Jüdische Gemeinde Essen.
Der Fall landete dann vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und das sprach den Kindern den Anspruch zu (Aktenzeichen: 19 A 1970/14), ihre Stiefmutter neben ihrem Vater bestatten zu lassen. Die Kultusgemeinde verstoße mit der Ablehnung »offensichtlich« gegen die Totenwürde beider Eheleute, in der sich ihre Menschenwürde als oberstes Verfassungsprinzip nach dem Tod fortsetze. Beide hätten mit dem Erwerb des Grabnutzungsrechts den Wunsch artikuliert, in dem erworbenen Doppelgrab als Eheleute gemeinsam die letzte Ruhe zu finden. Dieser Belang habe unter den Umständen des vorliegenden Einzelfalles Vorrang vor dem ebenfalls besonders hoch zu gewichtenden Schutz des Selbstverwaltungsrechts der Kultusgemeinde.
Die Praxis, auch nichtjüdische Ehepartner auf einem »jüdischen« Friedhof zu begraben, ist in Deutschland nicht selten. Die Nachbargemeinde Gelsenkirchen hat das erst neuerdings (2009) erlaubt und hält dafür einen Extrateil des Friedhofs bereits. Auch auf dem Friedhof der Gemeinde Essen gibt es bereits beigesetzte Nichtjuden, unter ihnen die Frau des Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde, Georg Jolles, der den Vertrag 1971 abschloss. Der Friedhof scheint aber für eine gemischte Belegung nicht vorbereitet zu sein. Wenn mich nicht alles täuscht, wären Gräber nebeneinander möglich, wenn der Friedhof insgesamt aus einer Anzahl von einander abgegrenzten (durch kleine Ketten zum Beispiel) Gräbern bestünde. Das ist in Essen derzeit nicht der Fall. Gegenüber der Jüdischen Allgemeinen, sagte der Vorsitzende Jewgenij Budnizkij, man überlege noch, ob man gegen die Entscheidung des Gerichts vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehe.
Die Tatsache, dass bereits Nichtjuden auf dem Friedhof begraben seien, begründete er in der Jüdischen Allgemeinen damit, es handele sich um Frauen, die ihre jüdischen Männer während der NS-Zeit versteckt hätten. Aus halachischer Sicht dürfte das kein Argument sein.
Letztendlich dachte man 1971 in Essen wohl nicht darüber nach, dass die Zeiten sich ändern könnten und bereitete sich später mit der Änderung der Satzung nicht darauf vor, was passieren würde, wenn jemand tatsächlich einen »alten« Vertrag würde einlösen wollen. Dass die Sache nun vor Gericht gelandet ist und anscheinend kein Bejt Din zuvor eine Mediation vornahm, macht die Sache nicht unbedingt besser. Ein Grundsatzurteil vor dem Bundesverfassungsgericht könnte geschlossene Verträge mit Gemeinden thematisieren oder ganz allgemein den Wunsch, gemeinsam begraben zu werden. Wenn dies geschieht, könnte das schwere Auswirkungen auf die Gemeinden haben.