Hier berichtete ich noch vor wenigen Tagen über eine Beschlussvorlage der Stadt Gelsenkirchen zu einem Kunstwerk (»Bacchanale«), welches derzeit im Besitz des Kunstmuseums in Gelsenkirchen ist. Dabei handelt es sich aber um Raubkunst. Es ist schon beschämend genug, dass das Bild nicht einfach zurückgegeben wurde, nachdem deutlich wurde, dass es sich tatsächlich um Raubkunst handelt - nun kommt aber noch eine seltsame Verhandlungstaktik der Stadt Gelsenkirchen hinzu. Wenn man die Beschlussvorlage (siehe hier), die inzwischen vom Rat der Stadt angenommen worden ist, liest, dann könnte man zu der Annahme kommen, die Stadt Gelsenkirchen wollte verhandeln - die Erben der beraubten Familie jedoch nicht. Der Verfasser der Vorlage habe den Eindruck, es würde ihnen (der Familie) um eine Gewinnmaximierung gehen. Dem scheint jedoch nicht so zu sein. Der Rechtsanwalt der Familie, Professor Dr. Fritz Enderlein hat in einem öffentlichen Brief zu den Behauptungen der Stadt Gelsenkirchen Stellung bezogen. Man könnte nach der Lektüre zu der Annahme kommen, der Stadt Gelsenkirchen würde es um Gewinnmaximierung gehen. Offenbar wurde nämlich der Stadt eine Entschädigung durch die Erben der beraubten angeboten und ausgeschlagen. Man hätte offenbar mehr Geld gesehen. Zudem scheint die Stadt die Adresse und die Daten der Familie an eine dritte Partei weitergereicht zu haben.

Der offene Brief:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Baranowski, Sehr geehrte Stadtverordnete,

mir liegt die obige Beschlussvorlage vor und ich möchte Ihnen meine Meinung dazu nicht vorenthalten.

1. Eigentlich müsste der Beschlussvorschlag anders lauten, nämlich

a) Der Anrufung der „Beratenden Kommission…“ durch die Erben des von den Nazis ermordeten ursprünglichen Eigentümers des Corinth-Gemäldes „Bachanale“ wird zugestimmt.

Oder besser b) Der Anrufung der „Beratenden Kommission…“ durch die Erben des von den Nazis ermordeten ursprünglichen Eigentümers des Corinth-Gemäldes „Bachanale“ wird nicht zugestimmt. Vielmehr wird die sofortige bedingungslose Rückgabe des Gemäldes beschlossen, so daß sich ein Tätigwerden der „Beratenden Kommission…“ erübrigt.

2. Die „Problembeschreibung/Begründung“ enthält Formulierungen, die einer Korrektur bedürfen.

a) Angeblich ist „es faktisch zu keiner Verhandlung gekommen“. In Wirklichkeit wurden in der Zeit vom Dezember 2010 bis März 2015 insgesamt 28 Briefe bzw. E-Mails von meiner Kanzlei an Museum und Stadt geschrieben, die im gleichen Zeitraum mit 21 Briefen bzw. E-Mails beantwortet wurden. Bereits am 19.11.2012 wurde mitgeteilt, dass die Stadt eine Rückgabe ins Auge fassen kann, wenn „zweifelsfrei geklärt ist, dass der historisch begründete Anspruch gegeben ist“. In der Folge wurden alle Zweifel ausgeräumt. Am 15.12.2013 machten die Erben das Angebot, auf ihren Rückgabeanspruch zu verzichten, wenn sie eine Entschädigung in Höhe von € 210.000 erhalten.

Ein Gegenvorschlag vom 15.07.2014 sah vor, „das Gemälde den Nachfahren von Frau S. sel. A ohne finanziellen Ausgleich zu überlassen“. An diesen Vorschlag waren allerdings unannehmbare Bedingungen geknüpft.

Darauf schlugen die Erben am 21.08.2014 vor, der Stadt eine Abfindung in Höhe von € 65.000 zu zahlen. Das war etwa das Zehnfache dessen, was die Stadt beim Ankauf des Gemäldes 1957 gezahlt hatte. Dieser Vorschlag wurde später noch einmal wiederholt.

Nun forderte die Stadt am 17.11.2014 eine Abfindung in Höhe von € 150.000, was später auf eine prozentuelle Beteiligung an einem evtl. Versteigerungserlös bis zu € 150.000 präzisiert wurde.

Einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreiteten die Erben am 15.12.2014, der wiederum nicht angenommen wurde.

Bereits am 03.12.2014 hatten die Erben angekündigt, die „Beratende Kommission …“ anzurufen, wenn es zu keiner Einigung kommen sollte. Gegen diesen Vorschlag erhob die Stadt am 05.12.2014 keine Einwände.

Und das alles sollen keine Verhandlungen gewesen sein?

b) Wiederholt werden in der Vorlage kritische Bemerkungen zur „anwaltlichen Vertretung der Erben“ gemacht. Dazu ist festzustellen, dass Mandanten, die sich zur Durchsetzung ihrer Restitutionsforderungen an einen Rechtsanwalt wenden, sich darauf verlassen müssen, dass dieser ihre Interessen nach bestem Wissen und Gewissen vertritt. Nicht der Anwalt fordert die Aushändigung des Gemäldes, sondern die Erben. Nicht dem Anwalt geht es „ausschließlich um die Realisierung eines größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteils“, sondern den Erben. Man muss auch betonen, dass dieses Bestreben legitim ist. Nicht der Anwalt hat „ein Gesprächsangebot aus der Jüdischen Gemeinde Gelsenkirchen …schroff abgewiesen“, sondern einer der Erben selbst, der absolut nicht verstehen konnte, was die Jüdische Gemeinde mit der Auseinandersetzung mit der Stadt zu tun hat. Übrigens hatte sich die Jüdische Gemeinde auch nicht an den Anwalt gewandt, sondern direkt an die Erben selbst. (Woher hatte diese bloß die Adressen?)

c) In der Vorlage wird bedauert, dass kein persönliches Gespräch zustande gekommen sei. Ein persönliches Gespräch mit den Erben, die sich gerade für eine anwaltliche Vertretung entschieden hatten? Sind sechs Telefonate, die alle von meiner Kanzlei ausgingen, kein persönliches Gespräch? Oder wollte ein Vertreter der Stadt nach Venezuela in die Provinz reisen, um sich dort mit dem Erben, der das „Gesprächsangebot aus der Jüdischen Gemeinde Gelsenkirchen …schroff abgewiesen“ hatte, zu treffen? Oder sollte der Erbe, der nicht gerade in begüterten Verhältnissen lebt, nach Gelsenkirchen kommen, um sich dort anzuhören. daß die Stadt ebenfalls an der „Realisierung eines größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteils“ interessiert ist?

d) Schließlich wird das Interesse der Stadt hervorgehoben, das Gemälde auch weiterhin in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dieses Interesse wird durchaus von den Erben geteilt. Ihre Bemühungen, einen Käufer zu finden, der Gewähr dafür gibt, daß das Gemälde weiterhin auf immer oder von Zeit zu Zeit der Öffentlichkeit dargeboten wird, scheiterten bisher daran, daß es von der Stadt noch keine verbindliche Zusage und keinen Termin für eine Rückgabe gibt.

Sehr gut finde ich allerdings den Vorschlag aus dem am 16.06.2015 veröffentlichten Leserbrief von Frau Sabine Krämer-Kozlowski. Sie schlägt vor, das Bild zu kopieren und mit einer Hinweistafel zur Geschichte des Bildes auszustellen. Auf dieser Tafel könnten auch die Namen aller von den Nazis ermordeten Mitglieder der Familie des früheren Eigentümers vermerkt werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Prof. Dr. Fritz Enderlein Rechtsanwalt