Sperrvermerk

»Wozu brauchen Sie denn einen Kredit, ich dachte Sie seien Jude?« wird wohl kaum ein Bankberater sagen. Hoffentlich. Dennoch wird er wahrscheinlich demnächst wissen, welcher seiner Kunden Juden sind. Zwar wird dies wohl nicht unmittelbar für jeden Sachbearbeiter einer Bank zu erkennen sein, aber die Information ist im Haus verfügbar. Jedenfalls dann, wenn dies in der Steuerkarte vermerkt ist und Kirchensteuer bzw. Kultussteuer abgeführt werden muss.

Das betrifft aber nicht nur Banken, sondern auch Versicherer, Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften. Diese werden ab dem 1. Januar 2015 einmal jährlich die Religionszugehörigkeit der Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen und auch erhalten. Diese Information wird dann in die eigenen Systeme übernommen. Damit soll die Kirchen- bzw. Kultussteuer, die auf die Abgeltungsteuer entfällt, automatisch an das Finanzamt abgeführt werden können. Aber das könnte man auch selber über die Steuererklärung erledigen.

Ob es ein angenehmes Gefühl ist, dass jetzt auch Banken und Versicherungen ihre jüdischen Kunden als solche identifizieren können, muss oder kann jeder für sich selber entscheiden. Ob es paranoid ist, zu behaupten, dass wir nicht wissen, was mit den Daten in den Unternehmen angestellt wird, muss auch selber entschieden werden. Wer ein seltsames Gefühl dabei hat, darf oder kann dagegen Widerspruch einlegen:

Bis zum 30. Juni (!) kann man dies tun. Aber nicht über die Bank oder die Versicherung, sondern direkt beim Bundeszentralamt für Steuern.

Einfach Dokumenten ID 010156 im Suchfenster des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung eintragen und schon kann man einen Sperrvermerk beantragen.