Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.09. ein interessantes Urteil gesprochen: Man kann nicht Mitglied einer jüdischen Gemeinde sein, ohne dass man dies nicht selber möchte. Offenbar auch dann nicht, wenn in der Steuerkarte irgendein Kürzel für »jüdische Konfession« eingetragen hat. Internetbenutzer würden sagen, die Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde funktioniert nun über ein Opt-in Verfahren: Man muss die Mitgliedschaft explizit bestätigen. Bisher gibt es bei einigen Gemeinden ein Opt-out Verfahren über die Steuerkarte. Das Bundesverwaltungsgericht nennt das Keine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde ohne eindeutige Willensbekundung:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die jüdische Gemeinde in Frankfurt ein aus Frankreich zugezogenes Ehepaar jüdischen Glaubens nicht mit Wirkung für das staatliche Recht als Mitglied behandeln darf. Damit entfällt insbesondere die Möglichkeit, das klagende Ehepaar zur Kultussteuer (Kirchensteuer) heranzuziehen.
Nach der Satzung der beklagten Gemeinde bestimmt sich die Mitgliedschaft in ihr nach der jüdischen Religionszugehörigkeit, die insbesondere durch die Abstammung von einer jüdischen Mutter vermittelt wird, und der Wohnsitznahme. Eine so begründete Mitgliedschaft in der rechtlich verfassten Religionsgemeinschaft kann im staatlichen Recht wegen des Grundrechts der Bekenntnisfreiheit nur dann anerkannt werden, wenn sie von einer Willensentscheidung des Betroffenen getragen ist. Das Berufungsgericht hat u.a. der Erklärung der Kläger gegenüber dem Einwohnermeldeamt über ihre Religionszugehörigkeit eine derartige Willensbekundung entnommen.
Dem ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Zwar haben die Kläger nach ihrem Zuzug gegenüber der Meldebehörde im Anmeldeformular bei der Frage nach der Religion “mosaisch” angegeben. Vor dem Hintergrund vielfältiger Strömungen im Judentum geht aus dieser allgemeinen Auskunft über die Glaubenszugehörigkeit aber nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit hervor, dass die Kläger, die sich nach ihren Angaben dem liberalen Judentum verbunden fühlen, der in Frankfurt bestehenden jüdischen Gemeinde in ihrer konkreten Ausrichtung zugehören wollen.
Schließlich kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass allein die bisherige Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde in Frankreich im Falle des Wohnsitzwechsels automatisch die Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde des neuen Wohnorts zur Folge hat. Bundesverwaltungsgericht
Naja, Berlin hat doch Vorteile…man muss es erstens nicht über die Steuerkarte machen und zweitens ist es auch wurscht, wo man hingeht…
Egal, was ich eigentlich sagen wollte, ich bin auch schon das eine oder andere Mal in die selbe Falle getappt. Alelrdings habe ich dann immer noch gefragt, für was die Zugehörigkeit gebraucht wird. Grundsätzlicher Misstrauen gegenüber zuviel Auskunft ist heute wieder mehr angeraten – denken wir nur an Wilders und seine Registrierungswünsche.
“…dem liberalen Judentum verbunden…”
Das verstehe ich nicht. Ich dachte, die Frankfurter Gemeinde hat auch einen “Egalitaeren Minjan”. Das klingt mir doch ziemlich nach liberal.
Ich will gar nicht wissen, wie viele Mitglieder, die nie eine ausdrueckliche Willenserklaerung im Sinne dieses Urteils formuliert haben, nun auf dessen Basis keine Mitglieder mehr sind. Diese Kurve geht nun wohl ganz steil bergab.
Allerdings verstehe ich das Urteil auch grundlegend nicht. Was soll es bedeuten, wenn die “Konfessions”-angabe auf der Steuererklaerung nicht ausreicht, um Kultussteuer zu erheben?
Gut Schabbes
YM
Apropos Berlin: Vor vier Jahren, als ich noch jung und naiv war, wollte ich mal Mitglied werden. Zu vermelden ist seitdem ein Scheitern:
Ktubah der Eltern – reicht nicht.
Heiratsurkunde der Eltern mit staatlicher Angabe: “Jude” und “Jüdin” – reicht nicht.
Eigene Geburtsurkunde mit staatlicher Angabe: “Jude” – reicht nicht.
Eigener Personalausweis mit staatlicher Angabe: “Jude” – reicht auch nicht.
Nach einigem Hin und Her teilte man mir mit, ich sollte bei einer Prüfungskommission vorsprechen. Einen Termin wollte man mir nicht erteilen, denn es gab, so hieß es, schon eine lange Warteliste. Bis heute habe ich noch nicht die Ehre haben dürfen, mich von dieser mysteriösen Kommission “prüfen” zu lassen (Hose runter?!). Schade eigentlich, denn ich war damals schon echt gespannt, wie diese amtliche Besserwisserei eigentlich funktioniert.
Bleibt nur die Frage: War es mein Scheitern oder eines der Gemeinde?
was hat die Religionszugehörigkeit eines freien Bürgers überhaupt auf einer LST-Karte zu suchen? Religion ist Privatsache.
Das geht den Staat nichts an.
Das gehört grundsätzlich abgeschafft.
Da haben wir ja einiges zusammen:
@Yankel Keine Ahnung, ob das auch rückwirkend Gültigkeit haben könnte. Das darf man sich gar nicht vorstellen, wenn eine Anzahl von Leuten rückwirkend austreten kann…
@Yoav Berlin wird leider nicht genannt: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/8792 Das wäre eine interessante Hinzufügung.
Ebenfalls bemerkenswert finde ich folgende Konstruktion: Jemand zieht aus einer anderen Stadt zu, hat in seiner Steuerkarte is für israelitisch stehen. Seine Mitgliedschaft wird aber von der Kultusgemeinde am Ort nicht zugelassen, aber die Kirchensteuer dennoch eingezogen… diese Geschichte ist mir kürzlich zugetragen worden…
@Yoav: ich kann mir vorstellen, wer da zuständig war. So ging es vielen. Manch einer ging sogar vor Gericht. Ich würde es jetzt mal versuchen. Bis auf den “Rothschild”-Paragraphen hat sich einiges geändert.
Bei mir gab es damals auch Probleme. Glücklichweise gab es dann einen Gemeinderabbiner, der etwas aufgeräumt hatte.
Die Diskussion ist jedenfalls nicht neu. Ich weiss Leuten, die bereits vor Jahrzehnten (wohl vergeblich) sehr ähnlich gegen ihre Gemeinden diskutiert haben – allerdings ohne Involvierung eines nichtjüdischen Gerichtshofs.
Das ganze hat etwas von den Narren von Chelm: Diejenigen, die nicht zahlen wollen (wie dieses französische Paar), macht man unfreiwillig zu Migliedern. Diejenigen die freiwillig Mitglieder werden wollen (wie Yoav) schikaniert und/oder ignoriert man. Wer soll das verstehen?
Interessant: Der Anwalt der Frankfurter Gemeinde in dem Fall war offenbar der Geschäftsführer der Düsseldorfer Gemeinde.
YM
P. S.: @Kommentus: Aus Sicht so mancher Religionsgemeinschaft ist Religion eben nicht nur Privatsache.
@Yankel Moishe:
Jede Religion hält sich für den Nabel des Universums.
Das Judentum ist in der Beziehung sogar historischer Rekordhalter.
Trotzdem geht das den (demokratischen) Staat nichts an.
Der Staat hat keine IS-Kürzel oder Judensterne zu verteilen.
Was kommt als nächstes?
Zwangsweise Shiva für verstorbene Politiker?
@Kommentus: Wenn der Staat die Kirchensteuer verteilt und verwaltet, wie soll er das anstellen ohne zu wissen, wer wohin wieviel bezahlen muss?
@Chajm.
Die Kirchensteuer ist ein rein deutsches Konstrukt.
Der Staat hat sich damit zum Büttel der christlichen Kirchen gemacht.
Warum wird die Staatsverwaltung mit solchen Aufgaben betraut?
Dafür gibt es keinen ersichtlichen Grund.
In den USA/France funktioniert alles und die Welt geht nicht unter.
Dort kennt man keine Kirchensteuer. Beiträge werden natürlich trotzdem erhoben. Man kann sogar Beitragsschuldner sein und darauf verklagt werden.
Was bitteschön hat meine Religion auf der LST-Karte zu suchen?
@kommentus Ja – ist doch bekannt und da rennst Du bei mir offene Türen ein. Aber: Solange es so ist, muss auch irgendjemand festhalten, wohin man zu zahlen gedenkt. Italien hat ein nettes Modell.
Interessant ist ja auch, dass der Staat das nicht gratis macht…
Tja, Ihr Deutschen habt aber wirklich gründlich aus Eurer Geschichte gelernt! Galten vor ein paar Dekaden selbst praktizierende Katholiken noch als Juden, nur weil ein (möglicherweise sogar getaufter) Grossvater einer jüdischen Familie entstammte, so sind heute offenbar selbst zwei (!) jüdische Elternteile nicht mehr als Eintrittsbillet für’s jüdische Gemeindeleben ausreichend (siehe Yoav Sapir’s Kommentar)!? Oder ist diese Posse diesmal vielleicht sogar irgendwelchen durchgeknallten jüdischen Funktionärsbonzen zu verdanken? Egal, jedenfalls verrückte Welt! 🙂
Shalom!
Miles
@Miles: Yoav wollte in die Jüdische Gemeinde in Berlin eintreten. DAS läuft 100% über die Gemeinde, nicht über die normale Steuerkarte. Bei genauem Lesen also, sieht man, dass es sich um eine innerjüdische Posse dreht.
Irrungen und Wirrungen, so scheint die deutsche Gemeindemitgliedschaft zu laufen. Nur eine kurze Anmerkung zu Frankreich: Es gibt technisch gesehen keine Gemeindemitgliedschaft als solche zumindest für Consistoire- Gemeinden, aber man kann Mitglied beim Consistoire werden. Da zahlt man dann €30 und wartet gefühlt ungefähr ein Jahr ab Antragstellung bis so ein Bestätigungsschreiben ins Haus flattert. Ich weiss ehrlich nicht genau, wofür das dann gut ist. Die Synagogengemeinden erheben keine Beiträge, sondern verkaufen Mizwes (schreckliches Ritual) und werden von Spenden erhalten. Ich finde nicht, dass das sonderlich gut funktioniert. Die liberalen und masorti Gemeinden erheben hier, meine ich, allerdings Mitgliedsbeiträge.
verstehe nicht so recht, warum Yoav nicht Gemeindemitglied werden konnte!
Shalom!
Miles
Ich auch nicht.