Ein Gerichtsurteil, welches fast untergeht -trotz des Sommerlochs. Die Kirchensteuer wackelt. Die Auswirkungen wären keine kleinen. Man könnte demnach die Zugehörigkeit zum Judentum aus der Steuerkarte streichen lassen und dennoch auf Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde bestehen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete unter dem Titel Sterbeglocke schlägt für Kirchensteuer, die ZEIT berichtete ebenfalls.

Im Juli 2007 erklärte der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp vor dem Standesamt seine Abkehr von der Kirche, hielt aber in einer Zusatzerklärung fest, sein Schritt beziehe sich ausschließlich auf die Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Glaubensgemeinschaft fühle er sich weiter zugehörig. Aus durchaus frommen Gründen wagte er die rebellische Tat. Weder pekuniäre noch kirchenkritische Motive gaben den Ausschlag. Nicht länger aber soll mit Exkommunikation bestraft werden, wer die Kirchensteuer ablehnt, ohne auch den Glauben zu negieren. Der Körperschaftsaustritt sollte einen Präzedenzfall schaffen. von hier