… möchte wohl die Stadt Hannover sagen. Die Hannoversche Allgemeine schildert heute eine interessante Geschichte über eine drohende Abschiebung nach Israel:

Die 33-jährige Svetlana Shershnov war 1992 aus Weißrussland nach Israel ausgewandert. In Israel fand sie Arbeit in einer Chipfabrik. 1998 kam sie mit ihrer einjährigen Tochter Yanina nach Deutschland. Im Jahr darauf heiratete sie den Koch Yevgen Shershnov aus der Ukraine, der in Hannover als jüdischer Emigrant anerkannt ist. 2000 und 2002 bekamen sie weitere Kinder, Maja und Edwin. Die Familie wohnt in einer 78-Quadratmeter-Wohnung im Sahlkamp und lebt von Sozialleistungen – der Grund, weswegen die Stadt die Duldung Svetlana Shershnovs und der drei Kinder nicht verlängert. Seit 2005 droht die Abschiebung. Die Kinder besuchen Schulen und Kindergärten. „Wir wissen nicht, was morgen wird”, so die Mutter.

Soll der Ehemann nun auch abgeschoben werden? Muss die Familie getrennt werden, weil ein Kontingentflüchtling keine Frau aus Israel heiraten darf? Muß man dann auch „nach Hause?” - also vermeintlich nach Israel… wobei mir übrigens wieder eine kleine Anekdote einfällt: Auf dem Höhepunkt der „Friedmann-Affäre” hörte ich verschiedene Statements des kleinen Mannes von der Straße, eines davon lautete „der soll dahin zurückfahren wo er herkommt - in die Türkei!”. Aber das nur so nebenher.

Anwalt Klaudio Kohn hält es für widersinnig, dass für Svetlana Shershnov die israelische Staatsbürgerschaft zum Nachteil wird. Wäre sie direkt aus Weißrussland nach Hannover gekommen, wäre sie als jüdischer Flüchtling anerkannt worden, argumentiert er. „Ein russischer Jude ist nicht jüdischer als ein israelischer Jude.” Zudem könne eine besondere Verantwortung aus politische und historischen Gründen nicht entfallen.

Interessante Situation: Was passiert mit Kontingentflüchtlingen, die zwischendurch die israelische Staatsbürgerschaft erworben haben? Ich selbst kenne einige Rückkehrer - gibt man die jetzt auch zur Dep Abschiebung frei? Im Dezember 2004 ist publik geworden, dass die Kontingentflüchtlingsregelung, die seit 1991 für jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion gilt, mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wegfallen wird. Nach Deutschland einwandernde Juden sollen dann anderen Migranten gleichgestellt werden. Erst nach Protest des Zentralrates der Juden in Deutschland verhandeln der Zentralrat und die Union Progressiver Juden mit den Innenministern der Länder. Im Sommer 2005 kam folgendes dabei heraus: Es wird keine Altersbeschränkung geben, Familien werden nicht auseinander gerissen. Jüdische Zuwanderer sollen ihren Lebensunterhalt in Deutschland eigenständig bestreiten können. Weitere Bedingung für die Zuwanderung soll der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache sein. Schließlich soll der Zuwanderer in eine jüdische Gemeinde aufgenommen werden können. Künftig wird die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) für jeden Einreisewilligen eine „Integrationsprognose“ erstellen. Das heißt konkret, sie prüft zunächst, ob der Antragsteller Jude ist. Die Union Progressiver Juden soll in das Prüfverfahren eingebunden werden. Dennoch sehe ich eine Tendenz dazu die jüdischen Zuwanderer zu unterscheiden: Produktive und Unproduktive…

Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung